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Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, zögern Sie nicht, diese Ihrem Arzt oder Ihrem Apotheker zu melden. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in der Packungsbeilage angegeben sind. Nebenwirkungen können auch direkt den folgenden Institutionen gemeldet werden:
Meldung von Nebenwirkungen
Deutschland
www.bfarm.de
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Österreich
www.basg.gv.at
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
AT-1200 Wien
Schweiz
swissmedic.ch
Swissmedic
Arzneimittelsicherheit
Hallerstrasse 7
CH-3012 Bern
DEBP-PRAVAASM-24.039, erstellt 06/2024